Landwirtschaft

Bürokram immer wichtiger


Der Bereich Internet stand hier im Mittelpunkt. Auf dem Gruppenfoto die Teilnehmerinnen, sowie Referent Thomas Schröder, die Lehrgangsleiterin Sabine Pfeiffer (4. von links) und die stellvertretende Kreisbäuerin Sieglinde Hollweck.

NEUMARKT. Glückliche Kühe auf eigener Scholle ? Jenseits aller Bauern-Romantik haben sich Landmänner und - vor allem - Landfrauen mit PC und Bürokram herumzuschlagen. Jetzt haben sich im Landkreis Neumarkt 25 Bäuerinnen als "Agrarbürofachfrauen" qualifiziert.

"Der Bürokram im landwirtschaftlichen Betrieb wird immer mehr" - das ist eine der wichtigsten Erkenntnisse, die die 25 Frauen aus den Landkreisen Neumarkt, Nürnberger Land und Amberg-Sulzbach dazu bewogen hat, eine Qualifizierung zur "Agrarbürofachfrau" anzufangen. In Zusammenarbeit mit dem BBV Oberpfalz, der Strukturentwicklungsgruppe Oberpfalz und dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Neumarkt organisierte die Lehrgangsleitung, Fachlehrerin Sabine Pfeiffer, diese 17tägige Qualifizierung für die engagierten Bäuerinnen.

Denn soviel steht für Sabine Pfeiffer fest: eine ordnungsgemäße Erledigung des Papierkrams sei heute eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Betriebsführung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, erlernen die Frauen in der Theorie und Praxis für ihre Betriebe Büroorganisation und -Kommunikation, Datenverarbeitung am PC, Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsrecht, Buchführung und Steuerrecht, sowie Förderungs- und Verwaltungsaufgaben in der Landwirtschaft.

Der Lehrgang wird mit Mitteln des Freistaats Bayern und der Europäischen Union (ESF) finanziert.

Interessierte Frauen für einen neuen Lehrgang im Herbst können sich am Amt für Landwirtschaft und Forsten Neumarkt unter der Telefonnummer 09181/4508-305 bei Sabine Pfeiffer melden.
13.02.07

Tipps für Landwirte

NEUMARKT. Über 730 Landwirte informierten sich bei den fünf sehr gut besuchten Informationsveranstaltungen des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Neumarkt.

Bis auf den letzten Platz waren die Tagungslokale am Schafhof, in Berching, Seubersdorf, Dietfurt und in Ballertshofen gefüllt. Auf dem Programm standen heuer "Aktuelles aus dem Pflanzenbau und Pflanzenschutz", die neue Düngeverordnung und was beachtet werden muss, die artgerechte Kälberhaltung, die wirtschaftliche Situation in der Milchviehhaltung im Landkreis und das neue Kulturlandschaftprogramm und das Vertragsnaturschutzprogramm.

Im Rahmen der traditionellen Winterveranstaltungen 2007 referierten Michael Vetter, Josef Schmidt, Helmut Graser und Johann Paulus vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Neumarkt sowie die Gastreferenten Wolfgang Sichelstiel und Josef Rupprecht vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Regensburg über aktuelle Themen rund um die Landwirtschaftliche Praxis.

Michael Vetter zeigte den interessierten Zuhörern sehr anschaulich die Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen auf, die bereits von den Landwirten schon heute eingehalten werden müssen. Mit der neuen Düngeverordnung werden für Stickstoff- und Phosphatdünger die Abstände zum Gewässer neu formuliert und verbindlich vorgeschrieben. Auch die Obergrenzen bei Wirtschaftsdüngern sind in der neuen Nährstoffbilanz zu berücksichtigen und einzuhalten. Für ein gutes Betriebsergebnis in der Landwirtschaft wird heute mehr den je auf eine gezielte Düngung nach den Ergebnissen der Bodenuntersuchung gelegt. Bei den derzeit steigenden Betriebsmittelpreisen werden die eigenen Dünger wie Mist und Gülle wieder besser bewertet.

Der Sortenfachmann für die Oberpfalz, Wolfgang Sichelstiel, gab Anbauempfehlungen für die Frühjahrsbestellung. Dank der gestiegenen Preise bei Weizen und Braugerste ließen sich im Erntejahr höhere Preise erzielen. Die Lagerbestände im Nahrungsmittelbereich wurden weltweit sehr stark abgebaut, so dass in manchen Bereichen wie z.B. bei Braugerste Versorgungsengpässe bestehen.

Von besonderer Bedeutung sind im Landkreis Neumarkt die Kulturen Sommergerste, Hafer, Mais und Erbsen. Bei den Anbauempfehlungen für die Frühjahrsbestellung betonte der Referent, dass die empfohlenen Sorten zwei bis drei Jahre in den bayerischen Landessorten-Versuchen geprüft wurden und somit große Anbausicherheit gewährleisten. Auch bei den Ratschlägen zur Sortenwahl bei Silomais wies der Referent mit Nachdruck darauf hin, dass neben Standfestigkeit und Ertragsleistung vor allem die Nährstoffkonzentration einer Sorte von größter Bedeutung ist. Sorten, die in den Landessorten-Versuchen keine Ergebnisse vorweisen können, sollten nicht zum Anbau kommen.

Josef Rupprecht vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Regensburg referierte über die aktuelle Unkraut- und Ungrasbekämpfung im Getreide und im Mais. So stehen den Landwirten erfahrungsgemäß nur wenige Tage zur Verfügung, um Herbizidmaßnahmen optimal durchführen zu können. Dabei spielt das Entwicklungsstadium der Kultur und der zu bekämpfenden Pflanzen sowie die Witterung bei der Maßnahme eine entscheidende Rolle. Diese gilt es zu nutzen, um einerseits die Umwelt wie auch andererseits den Geldbeutel zu schonen.

Sein besonderer Hinweis galt dem Grundwasserschutz in sensiblen Bereichen wie dem offenen Jurakarst und auf den leichten Standorten im westlichen Landkreis. Hier ist auf den Einsatz von terbuthylazinfreien Herbiziden in der Unkrautbekämpfung im Mais zu achten, um eine Grundwasserbelastung zu vermeiden.

Im zweiten Teil seiner Ausführungen stellte er die wirtschaftliche und umweltschonende Krankheitsbekämpfung im Getreide vor. Neue Erfahrungen und Ergebnisse aus dem vergangenen Vegetationsjahr wurden mit den Landwirten diskutiert und ausgetauscht. Zum Körnerrapsanbau stellte Rupprecht eine neue Pflanzenschutzstrategie vor, wie der Rapsglanzkäfer im Frühjahr effizienter und erfolgreicher bekämpft werden kann. Durch eine optimale Bestandsführung, intensives Beobachten der Bestände und Berücksichtigung der Witterung können die notwendigen Pflanzenschutzmitteleinsätze auch mit geringerem Pflanzenschutzmittelaufwand ohne Wirkungsverlust erfolgreich durchgeführt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die Krankheiten bereits im frühen Entwicklungsstadium erkannt werden. Eine gesunde Sorte, eine gute Bodenpflege und eine ausgewogene und weitgestellte Fruchtfolge senken den Krankheitsdruck um ein vielfaches. Deshalb ist eine ständige Schulung und Weiterbildung in der Landwirtschaft notwendig. Dies zeigt auch der gute Besuch bei allen landwirtschaftlichen Veranstaltungen in unserem Landkreis Neumarkt.

Helmut Graser stellte in seinem Referat das neue Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) vor, das zusammen mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm für die Laufzeit 2007 bis 2011 bis zum 15. März beim Amt für Landwirtschaft und Forsten Neumarkt gestellt werden kann. Für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm muss vor der Antragstellung eine Beratung und Rücksprache bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt voraus gehen.

Über die neuesten Erkenntnisse der Fütterung und Wirtschaftlichkeit in der Rinderhaltung informierten Josef Schmidt und Johann Paulus vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Neumarkt. Die beiden Referenten stellten auch die Anforderungen von Cross Compliance und der Tierschutznutztierhaltungsverordnung bei der Kälberhaltung vor. Spätestens seit 1.Januar 2007 dürfen Kälber bis zum Alter von 6 Monaten nicht mehr angebunden werden (wir berichteten).

Aktuelle Fachinformationen, Beratungshinweise sowie Berater und Telefonnummern, können rund um die Uhr vom Internet unter www.alf-ne.bayern.de abgerufen werden.
13.02.07

Nicht mehr anbinden


Anbindehaltung verboten: nur diese Einzelhaltung...
..oder Gruppenhaltung ist für Kälber erlaubt.
NEUMARKT. Seit Jahresbeginn ist die Anbindehaltung für Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten generell verboten.

Darauf wiesen Vertreter des Neumarkter Amtes für Landwirtschaft und Forsten in einer Veranstaltungsreihe hin. Die Einzelhaltung der Kälber ist in größeren Betrieben nur bis zur 8.Lebenswoche in Boxen mit 160 mal 100 Zentimeter zulässig. Über 8 Wochen werden 180 mal 120 Zentimeter gefordert. In der Gruppenhaltung werden bis 150 Kilo Lebendgewicht 1,5 Kubikmeter und über 150 Kilo LG 1,7 Kubikmeter pro Kalb verlangt.

Futtermittel müssen sauber transportiert und getrennt von Düngemittel, Pflanzenschutzmittel oder Arzneimittel gelagert werden, hieß es bei der Veranstaltungen weiter. Jeglicher Zukauf dieser Betriebsmittel muss mit Lieferscheinen oder Rechnungen belegt werden.

Ab sofort können wieder Anträge für eine Investitionsförderung gestellt werden. Das Nettoinvestitionsvolumen muss mindestens 30.000 Euro betragen. Der Fördersatz beträgt 15 bzw. 20 Prozent und wird als Zuschuss ausbezahlt. Förderfähig sind Investitionen im Bereich Milchviehhaltung, Bullenmast, Schweinehaltung und Geflügelhaltung. Darüber hinaus können Bergehallen, Silos und Güllegruben gefördert werden. Ab 2009 wird die sechsmonatige Güllelagerkapazität generell vorgeschrieben. Maschinen (auch Futtermischwägen) werden nicht mehr gefördert.

Die Rinderhaltung im Landkreis Neumarkt ist durch eine relativ kleine Betriebsstruktur, zu hohe Kosten für die Milchquote und unbefriedigende Milchpreise gekennzeichnet, hieß es. Bereits beim Börsentermin am 1.April 2007 werden deutlich niedrigere Preise für die Milchquote in der Oberpfalz erwartet. Die Milchviehhalter brauchen für eine kostendeckende Produktion dringend einen höheren Milchpreis. Ein um 5 Cent höherer Milchpreis würde bei einem durchschnittlichen jährlichen Prokopfverbrauch von 280 Kilo einen Dreipersonenhaushalt mit zusätzlichen Lebensmittelkosten pro Woche von etwa 80 Cent belasten.

Die Milchviehhalter ihrerseits müßten noch konsequenter auf energiereiches Grundfutter Wert legen und eine angepasste Kraftfutterversorgung mit einem Anteil an pansengeschütztem Eiweiß achten. Die Leistungsoberprüfer und Fütterungstechniker des LKV und das Amt für Landwirtschaft und Forsten Neumarkt würden die Milchviehhalter im Rahmen der Verbundberatung unterstützen, hieß es.
13.02.07

Anträge stellen

NEUMARKT. Ab sofort können beim Amt für Landwirtschaft und Forsten Neumarkt die Anträge für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (Kulap-A), den Vertragsnaturschutz (VNP) und den Erschwernisausgleich (EA) gestellt werden.

Bei Kulap ist die Antragstellung für ökologischen Landbau (Maßnahme A 11), mehrgliedrige Fruchtfolge (Maßnahme A 31), Grün-landprämie (A 21 - A 27), Winterbegrünung (Maßnahme A 32) und Mulchsaatverfahren (A 33) möglich. Die Antragsfrist läuft bis zum 15. März 2007. Man soll Unterlagen des Mehrfachantrages von 2006 (FNN, Viehverzeichnis, Feldstückskarten) mitbringen und für Pachtflächen von öffentlichen Trägern (z. B. Gemeinde, Stadt, Wasserzweckverbände, Wasserwirtschaftsamt, Straßenbauamt, Wasser- und Schifffahrtsamt) gültige Pachtverträge vorlegen.

Weitere Informationen unter den Telefonnummern 09181/4508-101, 103, 108, 113 und 117. Vor der Antragstellung VNP/EA ist es zwingend notwendig, mit der Unteren Naturschutzbehörde die Förderung abzusprechen.
09.02.07


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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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