Zuschüsse werden vergeben

NEUMARKT. Im Landratsamt können Zuschuß-Anträge für historische Bauten, Jugendheime, Sport und Musikvereine mit Jugendarbeit gestellt werden.

Der Kreistag hat im Haushalt 2025 dafür „Mittel in begrenzter Höhe“ bereitgestellt.

Gefördert werden denkmalpflegerische Maßnahmen mit der Einschränkung, dass nur für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Baudenkmälern mit überörtlicher, auf das Kreisgebiet bezogener Bedeutung Zuschuss gewährt werden kann.

Gefördert werden Jugendheime in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft, beziehungsweise Maßnahmen von anerkannten Jugendverbänden.


Zuschüsse gibt es auch für die Förderung des Sports.

Für die Jugendarbeit in Musikvereinen sind ausschließlich instrumentale Musikvereine wie Blaskapellen, Blasorchester, Sinfonieorchester oder Spielmannszüge förderfähig.

Anträge müssen bis spätestens 1.September eingehen.
25.07.25
neumarktonline: Zuschüsse werden vergeben
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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