Zöllner wurden fündig


Bei der Suche nach illgeal beschäftigten Mitarbeitern wurde der Zoll im Raum Neumarkt fündig
Foto: Zoll
NEUMARKT. Bei einer bundesweiten Kontrollaktion des Zolls entdeckten die Beamten auch im Landkreis Neumarkt einen illegal beschäftigten Arbeitnehmer.

Das bestätigte eine Sprecherin des Regensburger Hauptzollamtes gegenüber neumarktonline. Zudem wurden im Landkreis mehrere Ordnungswidrigkeits-Verfahren eingeleitet.

Die bundesweite Aktion richtete sich vor allem auf die Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns. Rund 60 Zollbeamte der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ kontrollierten dabei im Bereich des Hauptzollamtes Regensburg 43 Arbeitgeber in verschiedenen Branchen, wie Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe, Tankstellen, Kosmetik- und Nagelstudios, Friseurgeschäfte, Einzelhandel, Spielhallen und Massagesalons. Die Einsatzkräfte befragten dabei vor Ort knapp 180 Arbeitnehmer zu ihrer Beschäftigung.

In der Stadt und im Landkreis Neumarkt waren die Beamten in sieben Objekten unterwegs - vor allem im Gastro-Gewerbe. In einem Fall stießen sie dabei auf einen Mitarbeiter, der ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt war. Die Sache wird noch endgültig geklärt und dann vermutlich ein Strafverfahren eröffnet. Insgesamt wurden im Einzugsbereich des Regensburger Hauptzollamtes neun Ordnungswidrigkeits- und vier Strafverfahren eingeleitet.

In 36 weiteren Fällen sind noch Nachermittlungen erforderlich. Dazu werden die vor Ort gesammelten Informationen der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen. Zudem steht der Zoll im engen Austausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

„Unsere Kontrollen sind ein klares Signal an alle Arbeitgeber: Wer den Mindestlohn umgeht, riskiert harte Sanktionen. Der Zoll wird weiterhin konsequent gegen Lohndumping und Schwarzarbeit vorgehen“, sagte der Leiter des Hauptzollamts Regensburg, Leitender Regierungsdirektor René Matschke.


Seit dem 1. Januar 2024 liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Dieser Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer. Vereinbarungen, die diesen Betrag unterschreiten, sind ungültig und werden bei Entdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gelten in bestimmten Branchen, wie beispielsweise in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk spezifische Branchenmindestlöhne.

Verstöße gegen den Mindestlohn treten häufig in verschiedenen Formen auf, hieß es vom Zoll. Arbeitnehmer werden beispielsweise als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet, um die Zahlung des Mindestlohns zu umgehen. Zudem werden Arbeitsaufzeichnungen oft fehlerhaft oder gar nicht geführt, um Verstöße zu verschleiern.

Die Prüfungen des Zolls sind übrigens Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen gegen Schwarzarbeit in der Europäischen Union, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten nahmen an dieser Aktion teil, wobei der Schwerpunkt auf Deutschland lag, insbesondere auf grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit.

Bundesweit waren mehr als 3300 Zöllner im Einsatz. Rund 7700 Arbeitnehmer wurden zu ihren Arbeitsverhältnissen und Löhnen befragt, während bei über 800 Arbeitgebern Geschäftsunterlagen geprüft wurden. Bereits vor Ort leitete der Zoll 260 Strafverfahren, davon mehr als 160 wegen unerlaubten Aufenthalts, sowie über 350 Ordnungswidrigkeitenverfahren. In mehr als 1600 Fällen bestehen erste Hinweise auf mögliche Verstöße, die nun weiterverfolgt werden.
22.10.24
neumarktonline: Zöllner wurden fündig
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15. Jahrgang
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