Vorschläge erwünscht


Der letzte Kulturpreises wurde von der Stadtspitze an Franz Weidinger übergeben
Foto: Archiv/Dr. Franz Janka
NEUMARKT. Für den diesjährigen Kulturpreis und Kulturförderpreis der Stadt Neumarkt können noch Vorschläge eingereicht werden.

Aus dem Kreis der Vorgeschlagenen wird das zuständige Preisgremium mit Oberbürgermeister Thomas Thumann, dem Kulturreferenten Stadtrat Peter Ehrensberger und Kulturamts-Leiterin Barbara Leicht die Preisträger auswählen.

Die Auswahl wird im Verwaltungs-und Kultursenat vorberaten, der endgültige Beschluss über die Preisverleihung erfolgt im Stadtrat. Die Preisverleihung erfolgt in der Festlichen Sitzung des Stadtrates am 18. Dezember.


Die Neumarkter Bürger, die Stadträte und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung wurden aufgerufen, Einzelpersonen oder Gruppen aus dem kulturellen Leben Neumarkts vorzuschlagen. Bis 30. September können sie schriftlich mit kurzer Begründung oder Informationen zum Vorgeschlagenen an das Kulturamt per Email oder Fax an 09181/255-2629 geschickt werden.

In der Stadt Neumarkt wird der Kulturpreis seit 1987 verliehen. Damit werden Vereine, Initiativen und Persönlichkeiten gewürdigt, die sich um das kulturelle Leben in der Stadt verdient gemacht haben. Musikgruppen, Chöre, ein Architekt, ein Heimatforscher, eine Kabarettistin, dazu bildende Künstler und Bildhauer und einige mehr umfasst das Spektrum der bisherigen Kulturpreisträger.

2006 wurde zudem der Kulturförderpreis eingeführt, um neue gute Entwicklungen im kulturellen Bereich zusätzlich zu würdigen. Vom „Projekt Ilse“ über das integrative Orchester „Kunterbunt“ der städtische Sing- und Musikschule und die Internationale Meistersinger Akademie bis zur Stadtkapelle Mistelbach reicht dabei die Liste der Geförderten.

Im November 2018 hat der Stadtrat eine neue Satzung beschlossen, in der die Handhabung der beiden Preise neu geregelt wurde. Darin heißt es, dass der Kulturpreis alle zwei Jahre verliehen wird, während der Kulturförderpreis jährlich verliehen werden kann. Eine jährliche Verpflichtung zur Verleihung des Kulturförderpreises besteht aber nicht. Auch die Dotierung der Preise ist in der Satzung festgehalten. Danach ist der Kulturpreis mit einer finanziellen Zuwendung von 5000 Euro ausgestattet, der Kulturförderpreis ist mit einer finanziellen Zuwendung von 1000 Euro verbunden.
26.08.19
neumarktonline: Vorschläge erwünscht
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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