NEUMARKT. Mit vergleichsweise geringen Summen konnten sich mehrere Neumarkter von Haftbefehlen „freikaufen“, als die Polizei vor der Tür stand.
Gegen einen 31jährigen Neumarkter lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen Nichtbezahlung eines Bußgeldbescheides über 138 Euro inklusiv Verfahrenskosten vor. Er bezahlte die Summe und konnte somit eine Haftstrafe abwenden.
Ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth lag gegen einen 28jährigen Mann aus Neumarkt wegen Diebstahls vor. Er bezahlte die Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens in Höhe von insgesamt 112 Euro und konnte ebenfalls den Weitertransport ins Gefängnis verhindern.
Ermittlungsbeamten der Bundespolizeidirektion München ist es im Rahmen von Fahndungsrecherchen gelungen, den Aufenthaltsort einer gesuchten Nigerianerin im Raum Neumarkt ausfindig zu machen. Beamte des Bundespolizeireviers Regensburg tauchten nun bei der 35jährigen Frau auf und konfrontierten sie mit einem aktuellen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten. Grundlage dafür war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Lindau vom Juni 2018. Das Gericht hatte die Frau wegen versuchter unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro verurteilt. Die Verurteilte bezahlte allerding nur eine Rate in Höhe von 10 Euro, den Rest blieb sie schuldig. Zusammen mit den Verfahrenskosten in Höhe von 78,50 Euro waren somit noch 268,50 Euro fällig. Die Frau benötigte nun zwar einige Zeit, um die gesamte Geldsumme beizubringen. Schließlich gelang es ihr aber und sie blieb auf freiem Fuß.
16.01.19
neumarktonline: Preisgünstige Freiheit
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